Nerven - nöh - ich nenne es, zum Nachdenken anregen - gibt welche, die nicht mal Verkehrszeichen lesen können - und es gibt welche, die sich von einem einzelnen Gerichtsurteil bestätigt und im Recht sehen, andere zu gefährden und zu nötigen - wenn das jeder so machte, na dann gute Nacht.
Es werden in Deutschland demnächst zahlreiche Verkehrsschilder verschwinden - und dann stelle man sich auf teilweise unklare Verkehrssituationen ein - diese sind aber nicht unklar, wenn man seinen FS nicht gerade im Lotto gewonnen hat.
Habe in meiner näheren Umgebung eine Bahnunterführung, die zu schmal ist, zwei ordentliche Fahrstreifen zu ergeben, aber mit 5,70 m immer noch breit genug, dass sich zwei Pkw bzw. 1 Pkw und 1 Lkw gefahrlos begegnen können.
Hier hat es der zuständigen Verwaltungsbehörde gefallen, von einer Seite aus dem Verkehr über das Zeichen "Vorrang vor dem Gegenverkehr" die ungehinderte Durchfahrt zu ermöglichen und von der anderen Seite aus, über "Wartepflicht bei Gegenverkehr" mit dem Zusatschild "für Fahrzeuge ab 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht" den Verkehrsfluss flüssiger zu gestalten.
Ja, unter Beibehaltung des Rechtsfahrgebotes, das nunmal in D vorgeschrieben ist, da funktioniert dies - wer hier aus der Richtung mit Vorrang vor dem Gegenverkehr meint, dass er hier Narrenfreiheit hat und in der Unterführung noch überholen oder gar einen entgegenkommenden Fahrzeugführer bedrängen darf, der gibt bei erfolgter Anzeige seine Fahrerlaubnis ab - mit Sicherheit.
So, und sonst zum Nachdenken anregen - ja, wer ausserhalb so langsam fährt, dass man ihn nicht überholen kann, innerhalb einer Ortschaft jedoch jeden Geschwindigkeitsrekord bricht.
Wer, möglicherweise aus Langeweile oder durch zerbrechliche Ladung ausserhalb geschlossener Ortschaften langsam fahren will oder muss, der sollte so langsam fahren, dass er locker auf Sichtweite überholt werden kann - alles andere ist ausbremsen - ist man durch tatsächlich zerbrechliche Ladung oder Motorschaden gezwungen, die zulässige Höchstgechwindigkeit weit zu unterschreiten - 50 km/h außerorts, dann darf man gern den Warnblinker einschalten - damit muss schon fast keiner mehr rechnen.